Verbraucherschutz · Gewährleistung
Gewährleistung & Reparatur
Bei einem Sachmangel an Ihrem Produkt haben Sie als Verbraucher:in klare gesetzliche Rechte. Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie haben und wie der Ablauf bei uns funktioniert.
So gehen wir bei einem Sachmangel vor
Stellt sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (in der Regel 2 Jahre ab Lieferung) ein Sachmangel heraus, kümmern wir uns für Sie um die Nacherfüllung:
Reparatur über die Herstellergarantie
Wir leiten Ihre Meldung an die Herstellergarantie weiter und kümmern uns um eine Reparatur des Geräts — in der Regel die schnellere Lösung, da kein neuer Versand abgewartet werden muss.
Neulieferung: Ist eine Reparatur nicht möglich oder nicht zumutbar, erhalten Sie stattdessen ein mangelfreies Ersatzprodukt.
So melden Sie einen Sachmangel
Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail an info@5lp.de mit Bestellnummer und einer Beschreibung des Mangels.
Wir prüfen Ihre Meldung und leiten den Fall an die Herstellergarantie weiter bzw. stimmen das weitere Vorgehen direkt mit Ihnen ab.
Sie erhalten eine Rückmeldung zu den nächsten Schritten — inklusive einer Information zu Ihrem Wahlrecht, bevor eine Reparatur oder Neulieferung vereinbart wird.