Verbraucherschutz · Gewährleistung

Gewährleistung & Reparatur

Bei einem Sachmangel an Ihrem Produkt haben Sie als Verbraucher:in klare gesetzliche Rechte. Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie haben und wie der Ablauf bei uns funktioniert.

Stellt sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (in der Regel 2 Jahre ab Lieferung) ein Sachmangel heraus, kümmern wir uns für Sie um die Nacherfüllung:

Unser Standard-Vorgehen

Reparatur über die Herstellergarantie

Wir leiten Ihre Meldung an die Herstellergarantie weiter und kümmern uns um eine Reparatur des Geräts — in der Regel die schnellere Lösung, da kein neuer Versand abgewartet werden muss.

falls nicht möglich oder unzumutbar

Neulieferung: Ist eine Reparatur nicht möglich oder nicht zumutbar, erhalten Sie stattdessen ein mangelfreies Ersatzprodukt.

Wichtig: Wird ein Sachmangel durch Reparatur behoben, verlängert sich die Gewährleistungsfrist für diesen Mangel um weitere 12 Monate.
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Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail an info@5lp.de mit Bestellnummer und einer Beschreibung des Mangels.

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Wir prüfen Ihre Meldung und leiten den Fall an die Herstellergarantie weiter bzw. stimmen das weitere Vorgehen direkt mit Ihnen ab.

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Sie erhalten eine Rückmeldung zu den nächsten Schritten — inklusive einer Information zu Ihrem Wahlrecht, bevor eine Reparatur oder Neulieferung vereinbart wird.

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